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VERKAUFSBEDINGUNGEN

Camargue Fishing Boat kann in keiner Weise für das Verhalten von Personen oder für den Zustand der Boote bei der Rückgabe verantwortlich gemacht werden.  

Der „Eigentümer“ bezeichnet das Unternehmen Camargue Fishing Boat

Der „Mieter“ bezeichnet jede Person, die ein Boot mieten möchte und Unterzeichner dieser AGB.

 

ARTIKEL 1 – PFLICHTEN DES EIGENTÜMERS

Der Eigentümer verpflichtet sich, dem Mieter ein Boot anzuvertrauen, das gemäß den für die Navigationskategorie geltenden Gesetzen und Vorschriften ausgestattet und bewaffnet ist. Der Eigner verpflichtet sich, sein Boot in einwandfreiem Zustand und Sauberkeit zu vermieten, die Verbrauchsgüter mitzuführen.

Der Eigentümer verpflichtet sich, das Boot dem Mieter nicht anzuvertrauen, wenn ihm ein technisches Problem bekannt ist, das seine Sicherheit beeinträchtigt.

ARTIKEL 2 – PFLICHTEN DES MIETERS

Standardmäßig wird der Mieter zum Skipper des Bootes erklärt, der über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die beabsichtigte Navigation durchzuführen. Als solcher ist er gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowohl für das Boot, seine Ausrüstung als auch für seine Passagiere verantwortlich.

Der Mieter eines Motorbootes über 6 PS bescheinigt, dass er im Besitz des Binnenschifferführerscheins ist, von dem er eine Fotokopie vorlegen muss (bei einem Boot ohne Bootsführerschein muss er über die Vorschriften informiert werden).

Der Mieter bescheinigt, das gemietete Boot steuern zu können; und den Eigner seines Wissens über Flussangelegenheiten versichern.

Der Mieter ist berechtigt, jede andere Person zum Kapitän des Bootes zu ernennen. In diesem Fall muss der Name dieser Person im Mietvertrag von Camargue Fishing Boat angegeben werden.

Wenn der Eigner der Meinung ist, dass der ernannte Skipper, wer auch immer er sein mag, nicht über die Fähigkeiten verfügt, das Boot zu übernehmen oder die Sicherheit des Bootes und/oder seiner Passagiere zu gewährleisten, ist er einseitig berechtigt, die Reservierung des Bootes zu stornieren oder die Bootsmiete nicht abzuschließen.

Der Mieter bestätigt, den Betrag der Kaution, falls zutreffend, aus dem Reservierungsangebot und bis zu 24 Stunden nach dem Enddatum der Anmietung auf seinem Bankkonto zu halten,

Der Mieter garantiert, der Eigentümer der Bankkarte zu sein, die für die Reservierung des Bootes verwendet wurde.

ARTIKEL 3 – ÜBERNAHME DES BOOTES 

Tatsächlich erfolgt die Verwaltung des Bootes durch den Mieter zum vereinbarten Datum, wenn der Restbetrag des Preises bezahlt, die Kaution bezahlt, das Inventar und das Inventar ausgefüllt und von den Parteien unterzeichnet wurden und wenn der Eigentümer ihm dies übergibt Schlüssel zum Boot.

Der Mieter übernimmt das Boot in dem Zustand, in dem es sich besichtigt und eine widersprüchliche Bestandsaufnahme der Bordausrüstung durchgeführt hat. Der Mieter muss sicherstellen, dass er die ordnungsgemäße Funktion des Bootes verstanden hat.

ARTIKEL 4 – WIDERSPRÜCHLICHES BESTANDSVERZEICHNIS DES BOOTES

Widersprüchliche Inventare über die Übernahme und Rückgabe des Bootes werden Eigentümern und Mietern von Camargue Fishing Boat auf informative Weise zur Verfügung gestellt. Jedes widersprüchliche Inventar muss in zwei (2) identischen Kopien erstellt werden, von denen eine (1) im Besitz des Mieters und eine (1) im Besitz des Eigentümers ist. Jede Kopie wird vom Mieter und vom Eigentümer unterschrieben.

Jedes widersprüchliche Inventar muss die Situation des Bootes und alle Schäden, Beschädigungen, Schäden und / oder Probleme jeglicher Art, die auf und im Boot vorhanden sind, angeben und festlegen. Diese betreffen die sichtbaren, offensichtlichen, nicht sichtbaren und mechanischen Elemente in Bezug auf das Boot.

Die Eigentümer und Mieter sind allein verantwortlich für die Herstellung, Erstellung und Führung der widersprüchlichen Inventare des Bootes. Ebenso wenig sind sie befugt, gesondert Inventuren vorzunehmen oder einseitige Änderungen vorzunehmen. Camargue Fishing Boat kann in keiner Weise für das Fehlen, Versagen, Unzulänglichkeiten und/oder Fälschungen in Bezug auf Inventar haftbar gemacht werden.

Die Unterzeichnung jedes widersprüchlichen Inventars durch den Eigentümer und den Mieter stellt eine Anerkennung des Zustands des Bootes dar, mit Ausnahme von versteckten Mängeln und normalen mechanischen Störungen, die bei normaler Nutzung des Bootes wahrscheinlich auftreten.

Die widersprüchliche Bestandsaufnahme der Einbauten und Rückgabe des Bootes wird während des "Check-in" & "Check-out" gleichzeitig mit Ihrem Mietvertrag über die Nauticoncept-Anwendung durchgeführt und automatisch per E-Mail an die Parteien gesendet. Sie können auf Wunsch des Mieters in Papierform ausgehändigt werden.

ARTIKEL 5 – NUTZUNG DES BOOTES

Der Mieter stimmt zu:

  • nur die den Vorschriften entsprechende Höchstzahl von Passagieren einzuschiffen und die vom Eigner und den Vorschriften festgelegte Navigationszone nicht zu überschreiten.

  • das Boot für Vergnügungsfahrten im Rahmen der geltenden Gesetzgebung und in Übereinstimmung mit der Art der Ausrüstung des Bootes zu verwenden; insoweit trägt der Mieter allein die Folgen eines Verstoßes.

  • mit dem Boot keinen Handel, keine professionelle Fischerei, keinen Transport, keine Regatten oder andere Operationen durchzuführen. Das Untervermieten und/oder Verleihen des Bootes ist strengstens untersagt.

  • das Boot nach einem Unfall oder einer Panne nicht zu verlassen und es bis zur Übernahme durch den Eigner oder den Versicherer unter seiner Verantwortung zu halten.

  • den Eigner so schnell wie möglich über alle Ereignisse zu informieren, die das Boot betreffen.

ARTIKEL 6: RÜCKGABE DES BOOTES 

Der Mieter bringt das Boot zu den Daten und Zeiten, die zwischen den Parteien bei der Buchung des Bootes vereinbart wurden, an seinen Ausgangspunkt zurück.

Jede Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes führt wahrscheinlich zu einer Erhöhung des Mietpreises. In diesem Sinne wird jede angefangene Stunde für die Überschreitung des Mietpreises zum Stundenpreis des geltenden Tarifs zuzüglich Strafen in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) des zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Stundentarifs in Rechnung gestellt. Im Falle einer Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes verpflichtet sich der Mieter, Camargue Fishing Boat zu benachrichtigen.

Der Mieter gibt das Boot und sein Zubehör in dem gleichen Zustand zurück, wie er es bei der Übernahme vorgefunden hat, dies betrifft insbesondere die Funktionstüchtigkeit und Sauberkeit des Bootes. Obwohl die Endreinigung in der Verantwortung des Eigentümers liegt, muss das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden (Boot und Ausrüstung eingelagert, Mülleimer geleert). Bei Missbrauch werden zusätzliche Reinigungskosten pauschal mit 50 € inkl. MwSt. zu Lasten des Mieters in Rechnung gestellt. (Zu diesem Zweck kann ein Abzug von der Kaution vorgenommen werden.

Das Boot muss mit dem gleichen Kraftstofftank wie bei der Übernahme des Mietbootes zurückgegeben werden. Wenn der bei Rückgabe des Bootes festgestellte Füllstand niedriger ist, behält sich CAMARGUE FISHING BOAT das Recht vor, dem Mieter die Differenz im Kraftstoffstand zum Selbstkostenpreis zuzüglich 50 € einschließlich Steuern für Arbeit und Handhabung in Rechnung zu stellen. Wir werden Sie nach Ihrem Gasticket zur Überprüfung fragen.  

Jegliche Verschlechterung(en) und/oder Verlust(e), auch teilweise, des gemieteten Bootes und/oder seiner Ausrüstung, wenn das Boot zurückgegeben wird, müssen im Inventar angegeben werden widersprüchliche Übergabe des Bootes. Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Mieter in Rechnung gestellt und verursachen zusätzliche Kosten, die von der Kaution abgezogen werden.

Kann der Mieter das Boot aus irgendeinem Grund nicht selbst zum Ausgangshafen zurückbringen, muss er nach Benachrichtigung des Eigentümers auf eigene Kosten für die Rückführung sorgen.

ARTIKEL 7 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises des Bootes wird vom Mieter zum Zeitpunkt der Buchung des besagten Bootes verlangt. Der Restbetrag des Gesamtmietpreises einschließlich Mehrwertsteuer (Boot + eventuelle Optionen) muss am Tag der Anmietung vor Abfahrt des Bootes bezahlt werden.

Im Rahmen einer Reservierung, die weniger als 7 Tage vor dem Mietdatum erfolgt, werden 100 % des Mietpreises zum Zeitpunkt der Reservierung vom Mieter verlangt.

Die Zahlung einer Anzahlung ist gleichbedeutend mit der Annahme des Mietvertrages und unserer CGL.

ARTIKEL 8 – KAUTION

Bei Übernahme des Bootes wird vom Mieter eine Kaution verlangt. Diese zusätzliche Kaution wird dem Mieter vor der Bestätigung der Reservierung mitgeteilt und vom Mieter akzeptiert.

Die Höhe dieser Kaution richtet sich nach dem Wert des gemieteten Bootes.

Der Zweck der Kaution besteht darin, die beobachteten Verschlechterungen und/oder Verluste, auch teilweise, des gemieteten Bootes zu garantieren, die dem Mieter zuzurechnen sind. Bei einer vom Mieter zu vertretenden Verschlechterung der Mietsache oder Verlust von Zubehör werden ihm die Reparaturkosten in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.

Die Höhe der Kaution stellt keine durchsetzbare Haftungsbegrenzung dar. Die Parteien behalten sich alle Befugnisse vor, ihre Rechte auszuüben, um einen Rechtsbehelf zum Ersatz des erlittenen Schadens geltend zu machen.

Ohne Beschwerde des Eigentümers wird die Kaution innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Rückgabe des Bootes automatisch an den Mieter zurückerstattet.

Artikel 9. STORNIERUNG DER RESERVIERUNG DURCH DEN MIETER

Jede Stornierung muss dem Eigentümer schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Tage vor Reiseantritt, verbleibt die Höhe der vertraglich vereinbarten Raten beim Vermieter. Erfolgt die Stornierung zwischen 4 und 7 Tagen vor Abreise, verbleiben 50 % des Vertragsbetrags beim Eigentümer; mehr als 7 Tage, werden 100 % der für die Reservierung gezahlten Beträge an den Mieter zurückerstattet.

Artikel 10. VERTRAGSBEENDIGUNG 

-DURCH DEN MIETER

Der Zeitraum, für den dieser Vertrag abgeschlossen wurde, kann nur mit Zustimmung des Eigentümers und im Rahmen seiner Möglichkeiten geändert werden.

Im Falle eines Kündigungsantrags des Mieters während des Vertrags bleiben der Mietbetrag und die gezahlten Raten vom Eigentümer erworben, unabhängig davon, ob der Mieter das Boot während der Mietzeit benutzt hat oder nicht, aus welchem Grund auch immer diese Ferien.

Wird das Boot nicht in seetüchtigem Zustand übergeben, entweder weil ein wesentliches Sicherheitselement fehlt oder weil es nicht den Vorschriften entspricht, und kann der Vermieter kein gleichwertiges oder höherwertiges Boot anbieten, kann der Mieter dies brechen Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung der gezahlten Beträge und der entstandenen Kosten erhalten, ohne Schadensersatz oder andere Entschädigungen verlangen zu können.

-VON DEM EIGENTÜMER

Für den Fall, dass der Eigentümer aufgrund von Schäden, die während der vorherigen Anmietung(en) aufgetreten sind, oder aufgrund eines von seinem Willen unabhängigen Hindernisses das Boot nicht zum vereinbarten Termin nutzen kann, hat er die volle Option gemäß der Wahl des Mieters, dem Mieter entweder ein Boot gleicher oder größerer Größe zur Verfügung zu stellen oder die vom Mieter gezahlten Beträge zurückzuerstatten, ohne dass der Mieter Schadensersatz verlangen kann.

Bei verspäteter Bereitstellung des Bootes wird der Mietpreis auf der Grundlage der Anzahl der Stunden oder Tage der Verfügbarkeit des Bootes neu berechnet, ohne dass der Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

ARTIKEL 11 – SCHÄDEN ODER VERLUSTE

Im Falle von Schäden und/oder Verlust(en) der Ausrüstung während der Anmietung müssen der Mieter und/oder der Skipper:

- Konsultieren Sie den Vermieter telefonisch unter 07 49 67 59 11

-Wenn der Schaden oder Verlust gering ist und die Fortsetzung der Anmietung oder Kreuzfahrt nicht verhindert: Lassen Sie die beschädigte, verlorene oder fehlende Ausrüstung reparieren oder ersetzen, sofern die Kosten dreißig Euro (30 €) nicht übersteigen. Die ihm möglicherweise entstehenden Kosten werden bei seiner Rückkehr gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung im Namen des Eigentümers erstattet, nur wenn der Vorschuss oder der Verlust nicht auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Vermieters oder der Personen zurückzuführen ist am Bord.

-Wenn der Schaden oder Verlust größer ist und/oder die Fortsetzung der Vermietung verhindert: Der Mieter muss sich unverzüglich mit dem Eigentümer und CAMARGUE FISHING BOAT in Verbindung setzen, um Anweisungen zu erhalten, die er genau befolgen muss.

Unter keinen Umständen darf der Nutzungsausfall des Bootes aufgrund von Schäden oder schlechtem Wetter zu einer Entschädigung zugunsten von irgendjemandem führen.

ARTIKEL 12. VERSICHERUNG UND HAFTUNG

Der Eigentümer erklärt, eine Versicherungspolice bei der Firma MMA abgeschlossen zu haben, die die zivilrechtliche Haftung des Benutzers abdeckt.

Die beförderten Personen sowie Effekten und Gegenstände sind nicht versichert. Zubehör und Ausstattung sind nur bei Einbruch versichert, der Mieter haftet persönlich.

Unter keinen Umständen ist der Diebstahl von persönlichen Effekten versichert.

Schließlich bleibt der Mieter für die Folgen seiner Handlungen im Rahmen seiner zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten dieses Vertrages und insbesondere dem Eigentümer des Bootes verantwortlich.

Der Mieter stellt den Eigentümer von jeglicher Haftung in Bezug auf die Ausübung von Wassersportarten wie Wasserski, Wakeboarden, Knieboarden, Paddeln und Ähnlichem frei.

ARTIKEL 13 – STREITIGKEITEN

  1. I) Im Streitfall verpflichten sich Eigentümer und Mieter, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Finden der Eigentümer und der Mieter keine Einigung, wird der Streit automatisch den zuständigen Gerichten vorgelegt.

  1. II) Nauticoncept®-Modul

Das Modul bietet die Möglichkeit, Status, Standort und Betrieb des Bootes über eine mit dem Internet verbundene Anwendung zu erfahren. So haben Sie den Zustand des Bootes stets im Blick.

Die gesamte Flotte ist mit Modulen ausgestattet, die den Zugriff auf folgende Informationen ermöglichen:

Die Geolokalisierung des Bootes in Echtzeit dank GPS

Unser Boot wird 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche von unserem Team überwacht und wir werden per E-Mail und SMS benachrichtigt.

/!\ Eingriffe in das GPS-Modul sind strengstens verboten

 ARTIKEL 14 – ANWENDBARES RECHT UND SPRACHE

Diese Allgemeinen Mietbedingungen CAMARGUE FISHING BOAT unterliegen dem französischen Recht, dem einzigen anwendbaren Recht.

Diese Allgemeinen Mietbedingungen sind in Französisch verfasst, der einzig anwendbaren Sprache. Jede Übersetzung dieser Allgemeinen Mietbedingungen kann nur rein informativen Charakter haben.

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